Ländermodell
Grundsteuer in Sachsen-Anhalt
Bundesmodell: der Grundsteuerwert wird im Ertragswert- bzw. Sachwertverfahren aus Bodenrichtwert, Fläche, Baujahr und Nutzung ermittelt.
Stand: 1. Februar 2026
Wie gerechnet wird
Sachsen-Anhalt wendet das Bundesmodell an. Bundesmodell: der Grundsteuerwert wird im Ertragswert- bzw. Sachwertverfahren aus Bodenrichtwert, Fläche, Baujahr und Nutzung ermittelt. Die Gemeinde legt darauf ihren Hebesatz an – erst daraus ergibt sich die Zahl, die Sie zahlen.
Was Sie hier beachten müssen
- Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke.
Änderungsanzeige
Unabhängig vom Modell gilt: Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Grundbesitzes sind dem Finanzamt anzuzeigen. Die Änderung wirkt auf den 1. Januar des Folgejahres, die Anzeige ist in der Regel bis zum 31. März dieses Jahres abzugeben. Anlässe, Fristen und Beispiele.
Niedrigerer gemeiner Wert
Übersteigt der festgestellte Wert den nachgewiesenen Verkehrswert um mindestens 40 %, kommt der Ansatz des niedrigeren Werts in Betracht. Anerkannt wird er nur mit tauglichem Gutachten oder einem Kaufpreis im engen Zeitfenster. Wer gutachten darf.
Hauptfeststellung 2029
Der nächste Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2029, auch in Sachsen-Anhalt. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt bundesweit eine neue Hauptfeststellung – unabhängig davon, ob das Land ein eigenes Modell für das Grundvermögen hat. Was 2029 kommt und was nicht.
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