Stand: 1. Februar 2026. Nächster Hauptfeststellungsstichtag: 1. Januar 2029, Turnus sieben Jahre. Das BMF plant eine weitgehend automationsgestützte Feststellung aus vorhandenen Daten – eine Massen-Neuerklärung wie 2022 ist derzeit nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Laufende Pflicht bleibt die Anzeige von Änderungen am Grundbesitz.
Zur Grundsteuer sind weiterhin Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Finanzgerichten möglich bzw. anhängig. Wir informieren und rechnen – das Ausfüllen und Übermitteln von Erklärungen für andere ist Steuerberatung (§ 3 StBerG) und erfolgt ausschließlich über kooperierende Berufsträger.
BMF – Reform der GrundsteuerBewertungsgesetz (BewG)Grundsteuergesetz (GrStG)ELSTER