Preise
Was kostenlos bleibt und was Geld kostet
Information und Rechnen kosten bei uns nichts. Bezahlt wird nur die Arbeit von Menschen – Prüfung, Begleitung, Gutachten.
Stand: 1. Februar 2026
Selbst erledigen
0 €
dauerhaft kostenlos
- Fallassistent mit Änderungs-Checkliste
- Rechner für alle 16 Ländermodelle
- Fristrechner und Ampel zum Wertangriff
- Ergebnis-PDF und ELSTER-Checkliste
- Konto, Objektakte und gespeicherte Fristen
Fachprüfung
99 €
inkl. MwSt. · für einen einfachen Einzelfall
- Durchsicht Ihrer Bescheide und Unterlagen
- Schriftliche Einschätzung: Anzeige, Einspruch, Fortschreibung oder nichts
- Fristen und Zuständigkeiten benannt
- Eine Rückfrage im Anschluss
Änderungsanzeige
ab 199 €
inkl. MwSt. · verbindliches Angebot vor Auftrag
- Prüfung von Sachverhalt und Frist
- Aufbereitung der erforderlichen Angaben
- Bearbeitung durch Ratisbona nach Mandatsannahme
- Mehrkosten nur nach vorheriger Zustimmung
Einspruch / Fortschreibung
ab 249 €
inkl. MwSt. · verbindliches Angebot vor Auftrag
- Prüfung von Bescheid, Frist und Erfolgsaussicht
- Fachliche Begründung nach Mandatsannahme
- Abgrenzung zu Gutachten- und Gerichtskosten
- Mehrkosten nur nach vorheriger Zustimmung
Leistungsgrenzen, ausdrücklich
- Wir bieten keine „Grundsteuererklärung 2029 für alle“ an. Ob es sie gibt, ist offen.
- Wir füllen keine Erklärungen oder Anzeigen für Sie aus und übermitteln sie nicht – das ist Steuerberatung (§ 3 StBerG) und erfolgt über kooperierende Berufsträger.
- Unsere Rechner liefern Schätzungen zur Einordnung, keine Bescheide und keine Verkehrswertgutachten.
- Keine automatische Verlängerung, kein Abo, das sich stillschweigend erneuert.
- Gutachten werden ausschließlich durch anerkannte Sachverständige erstellt und separat abgerechnet.
Reine Selbsthilfe-Software kostet im Markt häufig etwa 30 bis 50 € je Erklärung; persönliche Fachleistungen reichen je nach Umfang von unter 100 € bis deutlich über 500 €. Unsere Einstiegspreise verbinden digitale Vorarbeit mit persönlicher Prüfung. Sie senden zunächst nur eine Anfrage. Ein Auftrag entsteht erst nach Annahme und transparenter Bestätigung des konkreten Leistungsumfangs; maßgeblich sind StBVV beziehungsweise eine zulässige Vergütungsvereinbarung. Fremd-, Gerichts- und Gutachtenkosten sind nicht enthalten.