B2B
Für Verwalter, Kanzleien und Bestandshalter
Bei einem Objekt ist die Änderungsanzeige eine Aufgabe. Bei 300 Einheiten ist sie ein Prozess – mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen.
Stand: 1. Februar 2026
Wofür wir gebaut sind
- Objektakte je Einheit: festgestellte Daten, Bescheide, Belege, Änderungshistorie.
- Fristenkontrolle: anzeigepflichtige Vorgänge mit Frist 31. März und Erinnerung vorab.
- Sammelprüfung: dieselben Prüfpunkte über viele Bescheide, Auffälligkeiten zuerst.
- Modellgerechte Schätzung je Land – relevant für Portfolios über Ländergrenzen.
- Vorbereitung 2029: Datenqualität vor dem Stichtag, nicht danach.
Rollen und Grenzen
Wir liefern Aufbereitung, Rechner und Fristen. Das Ausfüllen und Übermitteln von Erklärungen und Anzeigen für Dritte ist Steuerberatung (§ 3 StBerG) und bleibt bei Ihnen beziehungsweise bei kooperierenden Berufsträgern. Für Wertnachweise arbeiten wir mit ö.b.u.v. Sachverständigen und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Personen zusammen.
Ablauf einer Zusammenarbeit
- Kurzes Gespräch: Portfoliostruktur, Bundesländer, Objektarten, Zahl der Einheiten.
- Pilot mit einer Teilmenge: Datenimport, Prüfung, Fristenliste.
- Übergabe eines wiederholbaren Prozesses samt Nachweisdokumentation.
Konditionen für Portfolios vergeben wir nach Aufwand und Einheitenzahl; die Angaben unter Preise gelten für Einzelfälle.
Einzelfall zuerst testen
Prüfen Sie eine Einheit im Assistenten, bevor Sie über das Portfolio sprechen.
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