B2B

Für Verwalter, Kanzleien und Bestandshalter

Bei einem Objekt ist die Änderungsanzeige eine Aufgabe. Bei 300 Einheiten ist sie ein Prozess – mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen.

Stand: 1. Februar 2026

Wofür wir gebaut sind

  • Objektakte je Einheit: festgestellte Daten, Bescheide, Belege, Änderungshistorie.
  • Fristenkontrolle: anzeigepflichtige Vorgänge mit Frist 31. März und Erinnerung vorab.
  • Sammelprüfung: dieselben Prüfpunkte über viele Bescheide, Auffälligkeiten zuerst.
  • Modellgerechte Schätzung je Land – relevant für Portfolios über Ländergrenzen.
  • Vorbereitung 2029: Datenqualität vor dem Stichtag, nicht danach.

Rollen und Grenzen

Wir liefern Aufbereitung, Rechner und Fristen. Das Ausfüllen und Übermitteln von Erklärungen und Anzeigen für Dritte ist Steuerberatung (§ 3 StBerG) und bleibt bei Ihnen beziehungsweise bei kooperierenden Berufsträgern. Für Wertnachweise arbeiten wir mit ö.b.u.v. Sachverständigen und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Personen zusammen.

Ablauf einer Zusammenarbeit

  1. Kurzes Gespräch: Portfoliostruktur, Bundesländer, Objektarten, Zahl der Einheiten.
  2. Pilot mit einer Teilmenge: Datenimport, Prüfung, Fristenliste.
  3. Übergabe eines wiederholbaren Prozesses samt Nachweisdokumentation.

Konditionen für Portfolios vergeben wir nach Aufwand und Einheitenzahl; die Angaben unter Preise gelten für Einzelfälle.

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