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Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029

Der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt steht fest, der Weg dorthin nicht in jedem Detail. Wir schreiben beides auf – inklusive dessen, was wir nicht wissen.

Stand: 1. Februar 2026

Die belastbaren Fakten

  • Nächster Hauptfeststellungszeitpunkt: 1. Januar 2029.
  • Turnus: sieben Jahre. Danach folgt regelmäßig der nächste Stichtag.
  • Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die neue Hauptfeststellung auch in den Flächenländern mit eigenem Modell, etwa Bayern.
  • Unabhängig von 2029 bleibt die laufende Pflicht bestehen, Änderungen am Grundbesitz anzuzeigen – Frist in der Regel der 31. März des Folgejahres.

Was geplant, aber nicht garantiert ist

Nach der Planung des Bundesfinanzministeriums soll die Feststellung 2029 weitgehend automationsgestützt aus bereits vorliegenden Daten erfolgen. Eine flächendeckende Neuerklärung aller Eigentümer wie 2022 ist derzeit nicht vorgesehen. Das ist eine Planung, kein Gesetz mit Ewigkeitsgarantie: Sie kann sich ändern, und wir aktualisieren diese Seite mit Stand-Datum und Änderungsprotokoll, wenn sie es tut.

Deshalb finden Sie bei uns kein Angebot „Grundsteuererklärung 2029 für alle“. Wer das heute verkauft, verkauft eine Vermutung.

Was Sie jetzt sinnvoll tun können

  1. Prüfen, ob die 2022 festgestellten Daten heute noch stimmen – Fläche, Nutzung, Gebäudebestand.
  2. Änderungen seit dem 1.1.2022 nachziehen, statt 2029 einen Altfehler mitzuschleppen.
  3. Unterlagen sammeln: Bescheide, Flurkarte, Teilungserklärung, Bauunterlagen. Wer 2029 Daten belegen kann, diskutiert schneller.
  4. Im Bundesmodell und in Baden-Württemberg prüfen, ob ein Wertangriff überhaupt die Schwelle erreicht.

Sonderfall: Neubau im Vorjahr der Hauptfeststellung

Wird 2028 gebaut, angebaut oder abgerissen, laufen zwei Dinge parallel: die Fortschreibung auf den 1.1.2029 und die Hauptfeststellung auf denselben Stichtag. Der Assistent führt diesen Doppelpfad getrennt aus, damit Sie nicht eine der beiden Meldungen vergessen. Neubau, Anbau, Abriss, Teilung.

Prüfen Sie Ihren Fall in wenigen Minuten

Der Assistent sagt Ihnen, ob eine Anzeige nötig ist, welche Frist gilt und ob ein Wertangriff lohnt.

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