Fallgruppen
Neubau, Anbau, Abriss, Teilung, WEG, Erbbaurecht
Fast jede bauliche oder rechtliche Veränderung am Grundbesitz hat eine grundsteuerliche Folge. Entscheidend ist der Stichtag – und Ihre Meldung.
Stand: 1. Februar 2026
Die Fallgruppen im Überblick
- Neubau: Maßgeblich ist die Bezugsfertigkeit. Die Bewertung erfolgt auf den 1. Januar des Folgejahres; die Gemeinde erhebt ab diesem Jahr.
- Anbau, Aufstockung, Dachausbau: Zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche ändert die Bemessung in jedem Modell – im Flächenmodell direkt über die Fläche, im Bundesmodell über Ertrag bzw. Sachwert.
- Abriss, Teilabriss: Fällt Gebäudesubstanz weg, sinkt die Bemessung – aber erst, wenn Sie es anzeigen. Von allein korrigiert das Finanzamt nichts.
- Nutzungswechsel: Wohnung wird Büro oder umgekehrt. Das kann Steuermesszahl, Ermäßigung und Grundstücksart verändern.
- Grundstücksteilung: Aus einem wird zwei: neue Flurstücke, neue Zurechnung, in der Regel neue Feststellungen für beide Einheiten.
- Begründung von Wohnungseigentum: Jede Einheit wird eigenständig bewertet. Miteigentumsanteile an Grund und Boden müssen zur Teilungserklärung passen.
- Erbbaurecht: Der Wert wird für die wirtschaftliche Einheit ermittelt und dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Änderungen am Erbbaurechtsverhältnis sind relevant.
- Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Grund und Gebäude werden getrennt zugerechnet – ein häufiger Fehlerpunkt in Bescheiden.
Die Stichtagsregel
Bewertungsrechtlich zählen die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Eine Fertigstellung im Jahr X wirkt auf den 1. Januar X+1; die Anzeige ist in der Regel bis zum 31. März X+1 abzugeben. Fristen im Detail.
Sonderfall Baujahr 2028
Wer 2028 fertigstellt, abreißt oder teilt, trifft auf zwei Vorgänge zum selben Stichtag: die Fortschreibung wegen der Änderung und die Hauptfeststellung zum 1.1.2029. Beide betreffen dasselbe Objekt, dürfen aber nicht miteinander verwechselt werden. Was 2029 geplant ist.
Ihren Bauvorgang einordnen
Der Assistent ordnet Ihren Vorgang einer Fallgruppe zu, nennt Stichtag und Frist und legt beides in die Objektakte.
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