Rechtsbehelfe

Einspruch, Fortschreibung, Berichtigung

Welcher Weg richtig ist, hängt davon ab, was falsch ist und wie alt der Bescheid ist. Drei Wege, klar getrennt.

Stand: 1. Februar 2026

1. Einspruch

Gegen Feststellungs- und Messbetragsbescheide des Finanzamts läuft die Einspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe. Richten Sie den Einspruch immer gegen den Bescheid, der den Fehler enthält – meist der Grundsteuerwert- bzw. Äquivalenzbetragsbescheid, nicht der Bescheid der Gemeinde.

Ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Dafür braucht es einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der begründet werden muss und nicht in jedem Fall Erfolg hat.

2. Fortschreibung

Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, ist nicht der Einspruch, sondern die Fortschreibung der richtige Weg – auf den 1. Januar des Folgejahres. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Ihre Änderungsanzeige ist der übliche Auslöser. Zur Änderungsanzeige.

Eine fehlerbeseitigende Fortschreibung korrigiert eine von Anfang an falsche Feststellung – typischerweise eine falsche Fläche oder Grundstücksart – mit Wirkung für die Zukunft.

3. Berichtigung und Änderung nach der Abgabenordnung

Für offenbare Unrichtigkeiten, neue Tatsachen und ähnliche Konstellationen kennt die Abgabenordnung eigene Änderungsvorschriften. Sie greifen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist, sind aber an Voraussetzungen gebunden. Diese Prüfung ist Einzelfallarbeit und in der Regel Sache eines Berufsträgers.

Verfassungsrechtliche Verfahren

Zur Bewertung sind Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht möglich beziehungsweise anhängig. Ein eigener Einspruch „zur Sicherheit“ ist nur sinnvoll, wenn Ihr Fall tatsächlich von der jeweiligen Rechtsfrage betroffen ist. Wir schreiben auf dieser Seite fort, was sich ändert – mit Stand-Datum.

Was wir tun und was nicht

Wir bereiten den Sachverhalt auf: Prüfpunkte, Werte, Fristen, Belege. Das Verfassen und Einlegen eines Einspruchs für Sie ist Steuerberatung im Sinne von § 3 StBerG und läuft über kooperierende Berufsträger. Leistungen und Preise.

Erst prüfen, dann streiten

Der Assistent klärt, ob Ihr Fall ein Datenfehler, eine Änderung oder eine Wertfrage ist.

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