Ländermodell
Grundsteuer in Bayern
Reines Flächenmodell ohne Werte: 0,04 EUR je Quadratmeter Grund und 0,50 EUR je Quadratmeter Gebäudefläche. Wohnflächen werden mit einer Messzahl von 70 % angesetzt.
Stand: 1. Februar 2026
Wie gerechnet wird
Bayern wendet das Flächenmodell an. Reines Flächenmodell ohne Werte: 0,04 EUR je Quadratmeter Grund und 0,50 EUR je Quadratmeter Gebäudefläche. Wohnflächen werden mit einer Messzahl von 70 % angesetzt. Die Gemeinde legt darauf ihren Hebesatz an – erst daraus ergibt sich die Zahl, die Sie zahlen.
Was Sie hier beachten müssen
- Weil keine Werte einfließen, gibt es keinen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Der Hebel bei Grundvermögen entfällt.
- Flächenänderungen wirken unmittelbar – Anbau, Ausbau und Abriss sind daher die wichtigsten Anzeigeanlässe.
- Für Land- und Forstwirtschaft gilt das Bundesrecht: neue Hauptfeststellung zum 1.1.2029.
Änderungsanzeige
Unabhängig vom Modell gilt: Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Grundbesitzes sind dem Finanzamt anzuzeigen. Die Änderung wirkt auf den 1. Januar des Folgejahres, die Anzeige ist in der Regel bis zum 31. März dieses Jahres abzugeben. Anlässe, Fristen und Beispiele.
Niedrigerer gemeiner Wert
Im Flächenmodell fließen keine Werte in die Bemessung ein. Deshalb gibt es hier keinen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für das Grundvermögen. Wer eine zu hohe Belastung sieht, prüft Flächen, Nutzung und – wo vorgesehen – die Lageeinordnung. Wer gutachten darf.
Hauptfeststellung 2029
Der nächste Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2029, auch in Bayern. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt bundesweit eine neue Hauptfeststellung – unabhängig davon, ob das Land ein eigenes Modell für das Grundvermögen hat. Was 2029 kommt und was nicht.
Prüfen Sie Ihren Fall in wenigen Minuten
Der Assistent sagt Ihnen, ob eine Anzeige nötig ist, welche Frist gilt und ob ein Wertangriff lohnt.
Assistent startenAndere Bundesländer
- Grundsteuer Baden-Württemberg – Modifiziertes Bodenwertmodell
- Grundsteuer Berlin – Bundesmodell
- Grundsteuer Brandenburg – Bundesmodell
- Grundsteuer Bremen – Bundesmodell
- Grundsteuer Hamburg – Wohnlagemodell
- Grundsteuer Hessen – Flächen-Faktor-Modell
- Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern – Bundesmodell
- Grundsteuer Niedersachsen – Flächen-Lage-Modell