Ländermodell

Grundsteuer in Bayern

Reines Flächenmodell ohne Werte: 0,04 EUR je Quadratmeter Grund und 0,50 EUR je Quadratmeter Gebäudefläche. Wohnflächen werden mit einer Messzahl von 70 % angesetzt.

Stand: 1. Februar 2026

Wie gerechnet wird

Bayern wendet das Flächenmodell an. Reines Flächenmodell ohne Werte: 0,04 EUR je Quadratmeter Grund und 0,50 EUR je Quadratmeter Gebäudefläche. Wohnflächen werden mit einer Messzahl von 70 % angesetzt. Die Gemeinde legt darauf ihren Hebesatz an – erst daraus ergibt sich die Zahl, die Sie zahlen.

Was Sie hier beachten müssen

  • Weil keine Werte einfließen, gibt es keinen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Der Hebel bei Grundvermögen entfällt.
  • Flächenänderungen wirken unmittelbar – Anbau, Ausbau und Abriss sind daher die wichtigsten Anzeigeanlässe.
  • Für Land- und Forstwirtschaft gilt das Bundesrecht: neue Hauptfeststellung zum 1.1.2029.

Änderungsanzeige

Unabhängig vom Modell gilt: Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Grundbesitzes sind dem Finanzamt anzuzeigen. Die Änderung wirkt auf den 1. Januar des Folgejahres, die Anzeige ist in der Regel bis zum 31. März dieses Jahres abzugeben. Anlässe, Fristen und Beispiele.

Niedrigerer gemeiner Wert

Im Flächenmodell fließen keine Werte in die Bemessung ein. Deshalb gibt es hier keinen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für das Grundvermögen. Wer eine zu hohe Belastung sieht, prüft Flächen, Nutzung und – wo vorgesehen – die Lageeinordnung. Wer gutachten darf.

Hauptfeststellung 2029

Der nächste Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2029, auch in Bayern. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt bundesweit eine neue Hauptfeststellung – unabhängig davon, ob das Land ein eigenes Modell für das Grundvermögen hat. Was 2029 kommt und was nicht.

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