Ländermodell
Grundsteuer in Hessen
Flächenmodell mit Lagefaktor: das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt wird gedämpft (Exponent 0,3) auf den Messbetrag angewandt.
Stand: 1. Februar 2026
Wie gerechnet wird
Hessen wendet das Flächen-Faktor-Modell an. Flächenmodell mit Lagefaktor: das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt wird gedämpft (Exponent 0,3) auf den Messbetrag angewandt. Die Gemeinde legt darauf ihren Hebesatz an – erst daraus ergibt sich die Zahl, die Sie zahlen.
Was Sie hier beachten müssen
- Der Faktor macht den Bodenrichtwert relevant, ersetzt aber keine Verkehrswertermittlung.
- Ein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist nicht vorgesehen.
Änderungsanzeige
Unabhängig vom Modell gilt: Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Grundbesitzes sind dem Finanzamt anzuzeigen. Die Änderung wirkt auf den 1. Januar des Folgejahres, die Anzeige ist in der Regel bis zum 31. März dieses Jahres abzugeben. Anlässe, Fristen und Beispiele.
Niedrigerer gemeiner Wert
Im Flächen-Faktor-Modell fließen keine Werte in die Bemessung ein. Deshalb gibt es hier keinen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für das Grundvermögen. Wer eine zu hohe Belastung sieht, prüft Flächen, Nutzung und – wo vorgesehen – die Lageeinordnung. Wer gutachten darf.
Hauptfeststellung 2029
Der nächste Hauptfeststellungsstichtag ist der 1. Januar 2029, auch in Hessen. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt bundesweit eine neue Hauptfeststellung – unabhängig davon, ob das Land ein eigenes Modell für das Grundvermögen hat. Was 2029 kommt und was nicht.
Prüfen Sie Ihren Fall in wenigen Minuten
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