Glossar
Begriffe der Grundsteuer
Wer den Bescheid lesen kann, diskutiert besser.
Stand: 1. Februar 2026
- Äquivalenzbetrag
- Rechengröße der Flächenmodelle: Fläche mal gesetzlich festgelegte Äquivalenzzahl, getrennt für Grund und Gebäude.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Bodenfläche in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss zu einem Stichtag.
- Bundesmodell
- Bundesgesetzliche Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, angewandt in den Ländern ohne eigenes Modell. Wertabhängig, mit Ertrags- und Sachwertverfahren.
- Ertragswertverfahren
- Bewertungsweg für Wohngrundstücke im Bundesmodell: kapitalisierte Rohmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten plus abgezinster Bodenwert.
- Erbbaurecht
- Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu haben. Der Wert der wirtschaftlichen Einheit wird ermittelt und dem Erbbauberechtigten zugerechnet.
- Fortschreibung
- Änderung einer bestehenden Feststellung auf einen späteren Stichtag – wegen geänderter Verhältnisse (Wertfortschreibung, Artfortschreibung) oder zur Fehlerbeseitigung.
- Gemeiner Wert
- Verkehrswert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Grundlage des Nachweises eines niedrigeren Werts.
- Grundsteuer A und B
- A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, B für das übrige Grundvermögen. Gemeinden setzen dafür getrennte Hebesätze fest.
- Grundsteuermessbetrag
- Ergebnis aus Grundsteuerwert bzw. Äquivalenzbeträgen und der Steuermesszahl. Basis für den Hebesatz.
- Grundsteuerwert
- Der vom Finanzamt festgestellte Wert des Grundbesitzes im wertabhängigen Modell. Ersetzt den früheren Einheitswert.
- Hauptfeststellungszeitpunkt
- Stichtag der flächendeckenden Neubewertung. Aktuell: 1. Januar 2029, Turnus sieben Jahre.
- Hebesatz
- Prozentsatz der Gemeinde, der auf den Messbetrag angewendet wird. Er entscheidet über die tatsächliche Höhe der Steuer.
- Restnutzungsdauer
- Verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes; abhängig von Baujahr und Kernsanierung, mit Mindestwert.
- Sachwertverfahren
- Bewertungsweg für Nichtwohngrundstücke im Bundesmodell: Gebäudesachwert plus Bodenwert, angepasst über eine Wertzahl.
- Steuermesszahl
- Gesetzlicher Promille- oder Prozentsatz, oft mit Ermäßigung für Wohnnutzung, Denkmal oder sozialen Wohnungsbau.
- Stichtagsprinzip
- Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Änderungen wirken auf den 1. Januar des Folgejahres.
- Wirtschaftliche Einheit
- Die Bewertungseinheit des Bewertungsrechts – nicht zwingend identisch mit dem Flurstück oder dem Grundbuchblatt.
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