Glossar

Begriffe der Grundsteuer

Wer den Bescheid lesen kann, diskutiert besser.

Stand: 1. Februar 2026

Äquivalenzbetrag
Rechengröße der Flächenmodelle: Fläche mal gesetzlich festgelegte Äquivalenzzahl, getrennt für Grund und Gebäude.
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter Bodenfläche in einer Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss zu einem Stichtag.
Bundesmodell
Bundesgesetzliche Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, angewandt in den Ländern ohne eigenes Modell. Wertabhängig, mit Ertrags- und Sachwertverfahren.
Ertragswertverfahren
Bewertungsweg für Wohngrundstücke im Bundesmodell: kapitalisierte Rohmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten plus abgezinster Bodenwert.
Erbbaurecht
Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu haben. Der Wert der wirtschaftlichen Einheit wird ermittelt und dem Erbbauberechtigten zugerechnet.
Fortschreibung
Änderung einer bestehenden Feststellung auf einen späteren Stichtag – wegen geänderter Verhältnisse (Wertfortschreibung, Artfortschreibung) oder zur Fehlerbeseitigung.
Gemeiner Wert
Verkehrswert: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Grundlage des Nachweises eines niedrigeren Werts.
Grundsteuer A und B
A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, B für das übrige Grundvermögen. Gemeinden setzen dafür getrennte Hebesätze fest.
Grundsteuermessbetrag
Ergebnis aus Grundsteuerwert bzw. Äquivalenzbeträgen und der Steuermesszahl. Basis für den Hebesatz.
Grundsteuerwert
Der vom Finanzamt festgestellte Wert des Grundbesitzes im wertabhängigen Modell. Ersetzt den früheren Einheitswert.
Hauptfeststellungszeitpunkt
Stichtag der flächendeckenden Neubewertung. Aktuell: 1. Januar 2029, Turnus sieben Jahre.
Hebesatz
Prozentsatz der Gemeinde, der auf den Messbetrag angewendet wird. Er entscheidet über die tatsächliche Höhe der Steuer.
Restnutzungsdauer
Verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes; abhängig von Baujahr und Kernsanierung, mit Mindestwert.
Sachwertverfahren
Bewertungsweg für Nichtwohngrundstücke im Bundesmodell: Gebäudesachwert plus Bodenwert, angepasst über eine Wertzahl.
Steuermesszahl
Gesetzlicher Promille- oder Prozentsatz, oft mit Ermäßigung für Wohnnutzung, Denkmal oder sozialen Wohnungsbau.
Stichtagsprinzip
Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Änderungen wirken auf den 1. Januar des Folgejahres.
Wirtschaftliche Einheit
Die Bewertungseinheit des Bewertungsrechts – nicht zwingend identisch mit dem Flurstück oder dem Grundbuchblatt.

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