Flächen-Faktor-Modell
Grundsteuer-Rechner Hessen
Flächenmodell mit Lagefaktor: das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt wird gedämpft (Exponent 0,3) auf den Messbetrag angewandt.
Stand: 1. Februar 2026
Hessen: Flächenmodell mit Lagefaktor: das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt wird gedämpft (Exponent 0,3) auf den Messbetrag angewandt.
Schätzung, kein Bescheid
Jahresgrundsteuer, grob
339,65 €
Messbetrag 72,27 € · Summe der Äquivalenzbeträge 90,00 €
- Äquivalenzbetrag Grund (0,04 EUR/m²)
- 20,00 €
- Äquivalenzbetrag Gebäude (0,50 EUR/m²)
- 70,00 €
- Messzahl Gebäude
- 70 %
- Lage-Faktor
- 1,047
- Messbetrag
- 72,27 €
- Hebesatz
- 470 %
Diese Rechnung ist eine Einordnung, kein Bescheid und keine Steuerberatung. Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert stark vereinfacht angenähert, solange Sie keinen Wert aus Ihrem Bescheid eintragen. Hebesätze und Bodenrichtwerte müssen Sie gegen die amtliche Quelle prüfen.
Logikversion 2026.01
Besonderheiten in Hessen
- Der Faktor macht den Bodenrichtwert relevant, ersetzt aber keine Verkehrswertermittlung.
- Ein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist nicht vorgesehen.
- Ein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist hier nicht vorgesehen.
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