Modifiziertes Bodenwertmodell
Grundsteuer-Rechner Baden-Württemberg
Bewertet wird allein der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille und wird für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke um 30 % ermäßigt.
Stand: 1. Februar 2026
Baden-Württemberg: Bewertet wird allein der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille und wird für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke um 30 % ermäßigt.
Schätzung, kein Bescheid
Jahresgrundsteuer, grob
748,47 €
Messbetrag 159,25 € · Bodenwert 175.000,00 €
- Grundstücksfläche
- 500 m²
- Bodenrichtwert
- 350,00 € / m²
- Bodenwert (= Grundsteuerwert)
- 175.000,00 €
- Steuermesszahl
- 1,3 ‰ minus 30 % Ermäßigung
- Messbetrag
- 159,25 €
- Hebesatz
- 470 %
Diese Rechnung ist eine Einordnung, kein Bescheid und keine Steuerberatung. Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert stark vereinfacht angenähert, solange Sie keinen Wert aus Ihrem Bescheid eintragen. Hebesätze und Bodenrichtwerte müssen Sie gegen die amtliche Quelle prüfen.
Logikversion 2026.01
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Die Gebäudefläche spielt für den Grundsteuerwert keine Rolle – ein Anbau ändert den Wert daher regelmäßig nicht, ein Nutzungswechsel aber die Ermäßigung.
- Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden, wenn der festgestellte Bodenwert den nachgewiesenen Wert um mehr als 30 % übersteigt.
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ab 30 % Abweichung.
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