Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundsteuer-Rechner Baden-Württemberg

Bewertet wird allein der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille und wird für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke um 30 % ermäßigt.

Stand: 1. Februar 2026

Baden-Württemberg: Bewertet wird allein der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille und wird für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke um 30 % ermäßigt.

Schätzung, kein Bescheid

Jahresgrundsteuer, grob

748,47 €

Messbetrag 159,25 € · Bodenwert 175.000,00 €

Grundstücksfläche
500 m²
Bodenrichtwert
350,00 € / m²
Bodenwert (= Grundsteuerwert)
175.000,00 €
Steuermesszahl
1,3 ‰ minus 30 % Ermäßigung
Messbetrag
159,25 €
Hebesatz
470 %

Diese Rechnung ist eine Einordnung, kein Bescheid und keine Steuerberatung. Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert stark vereinfacht angenähert, solange Sie keinen Wert aus Ihrem Bescheid eintragen. Hebesätze und Bodenrichtwerte müssen Sie gegen die amtliche Quelle prüfen.

Logikversion 2026.01

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Die Gebäudefläche spielt für den Grundsteuerwert keine Rolle – ein Anbau ändert den Wert daher regelmäßig nicht, ein Nutzungswechsel aber die Ermäßigung.
  • Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden, wenn der festgestellte Bodenwert den nachgewiesenen Wert um mehr als 30 % übersteigt.
  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ab 30 % Abweichung.

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