Rechtsprechung

Urteile und anhängige Verfahren

Wir führen hier nur Entscheidungen mit Fundstelle und tatsächlicher Bedeutung für Bescheide. Kein Sammelsurium von Schlagzeilen.

Stand: 1. Februar 2026

Entschieden

Bundesverfassungsgericht · 10. April 2018

1 BvL 11/14 u. a.

Frage: Durften Grundstücke weiter nach Einheitswerten von 1964 bzw. 1935 bewertet werden?

Ergebnis: Nein. Die Bewertungsvorschriften waren mit dem Gleichheitssatz unvereinbar.

Für Ihren Fall: Grundlage der gesamten Reform und der Pflicht, die Werte künftig regelmäßig neu festzustellen.

Entscheidung im Original

Bundesfinanzhof · 27. Mai 2024

II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)

Frage: Muss im Bundesmodell die Möglichkeit bestehen, einen deutlich niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen?

Ergebnis: Der BFH hat die Vorschriften verfassungskonform ausgelegt: Ein Nachweis muss möglich sein, wenn der festgestellte Wert den tatsächlichen Wert erheblich übersteigt. In den entschiedenen Verfahren war das die Grenze von etwa 40 Prozent.

Für Ihren Fall: Das ist der praktische Hebel gegen einen zu hohen Wert im Bundesmodell – aber nur mit tauglichem Nachweis und nur bei erheblicher Abweichung.

Entscheidung im Original

Finanzgericht Baden-Württemberg · 11. Juni 2024

8 K 2368/22 und 8 K 1582/23

Frage: Ist das baden-württembergische Bodenwertmodell verfassungsgemäß?

Ergebnis: Das Finanzgericht hat die Klagen abgewiesen und das Landesmodell für verfassungsgemäß gehalten; Revision wurde zugelassen.

Für Ihren Fall: In Baden-Württemberg bleibt der Angriff auf den Bodenwert schwierig; der Nachweis eines niedrigeren Werts greift dort erst bei rund 30 Prozent Abweichung.

Noch offen

Zur neuen Grundsteuer sind weiterhin Verfahren anhängig. Solange sie laufen, gilt: Die Bescheide sind wirksam, die Steuer ist zu zahlen, und ein Einspruch „zur Sicherheit“ hilft nur, wenn Ihr Fall die jeweilige Rechtsfrage tatsächlich betrifft.

  • Verfassungsbeschwerden und Musterverfahren gegen das Bundesmodell, unter anderem unterstützt von Haus & Grund und dem Bund der Steuerzahler.
  • Verfahren gegen die Flächenmodelle in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen mit der Frage, ob eine Bewertung ohne Wertbezug zulässig ist.
  • Streit um kommunale Hebesätze, insbesondere um gespaltene Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.
  • Revisionen gegen die Entscheidungen zum Bodenwertmodell in Baden-Württemberg.

Aktenzeichen und Verfahrensstände ändern sich. Wir nennen hier bewusst nur die Verfahrensgruppen und verweisen für den genauen Stand auf die Verfahrensübersichten der Gerichte. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Bescheid von einer dieser Fragen berührt ist, ist das eine Einzelfallprüfung. Wann sich ein Einspruch lohnt.

Was Sie daraus nicht ableiten sollten

  • Ein laufendes Verfahren ist kein Zahlungsaufschub. Dafür braucht es einen begründeten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
  • Eine Entscheidung zu einem Landesmodell sagt nichts über Ihr Bundesland aus, wenn dort ein anderes Modell gilt.
  • Der Nachweis eines niedrigeren Werts ist kein allgemeines Rabattrecht: Er verlangt eine erhebliche Abweichung und ein taugliches Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis. Voraussetzungen im Detail.